Bürgergenossenschaft Balzers
Seit dem Jahr 2004 gibt es die Bürgergenossenschaft Balzers. Die Bürgergenossenschaft verwaltet in ihrer Hauptaufgabe das "Vermögen" der Balzner Bürger. Das Zeichen der Bürgergenossenschaft Balzers ist das Balzner Förggle. Es findet sich auf den Grenzsteinen rund um das Gemeindegebiet von Balzers.
Seit dem Jahr 2004 gibt es die Bürgergenossenschaft Balzers. Die Bürgergenossenschaft verwaltet in ihrer Hauptaufgabe das "Vermögen" der Balzner Bürger, aber sie ist auch initiativ und setzt attraktive Projekte in Balzers um. So zum Beispiel die Überbauung Höfle oder das Holzheizwerk Balzers. In Balzers ist die Bürgergenossenschaft für den Forstbetrieb zuständig. Die Bürgergenossenschaft hat auch einigen Bodenbesitz auf Schweizer Hochheitsgebiet, vor allem auf dem Gebiet der Gemeinde Fläsch. So ist zum Beispiel die Alp Lida im Besitz der Balzner Bürgergenossenschaft. Das Logo der Bürgergenossenschaft Balzers ist das Balzner Förggle. Es findet sich auf den Grenzsteinen rund um das Gemeindegebiet von Balzers.
Nach Statuten definiert sich die Bürgergenossenschaft wie folgt:
- Die Bürgergenossenschaft Balzers ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie besteht aus der Gesamtheit der Personen, die Mitglieder der Bürgergenossenschaft Balzers sind.
- Sitz der Bürgergenossenschaft ist Balzers.
- Die Bürgergenossenschaft verwaltet, wahrt und vermehrt in Fortführung alter Rechte und Übungen das Genossenschaftsgut und gewährt ihren Mitgliedern Anteil an dessen Nutzung.
- Zweck der Bürgergenossenschaft ist es auch, die bestehende Rechtstradition verstärkt ins Bewusstsein zu rufen, zum kulturellen Leben in der Gemeinde Balzers beizutragen und die Verbundenheit der Mitglieder der Bürgergenossenschaft mit Balzers zu stärken.
Die Mitgliedschaft in der Bürgergenossenschaft und weitere Punkte sind in den Statuten der Bürgergenossenschaft definiert.
Im Weiteren ist der Umgang von Bürgergenossenschaft und politischer Gemeinde in einer Rahmenvereinbarung geregelt.
Die Bürgergenossenschaft Balzers hat einen von der Bürgerversammlung gewählten Vorstand.