26. Februar 2025
Information Gemeindeverwaltung
Deponie "Altneugut": Anpassungen im Betrieb ab 1. April 2025
zurückKurz zusammengefasst die wichtigsten Änderungen ab 1. April 2025:
- Angenommen werden noch
Grüngut
Kleintiermist von pflanzenfressenden Säugetieren von Privatpersonen
Neophyten von Privatpersonen
Astmaterial
Wurzelstöcke
Bauschutt
Aushub
- Nicht mehr angenommen wird Mist (z.B. von Pferden, Geflügel usw.)
- Fertigkompost kann nicht mehr in der Deponie bezogen werden
- Die Annahmegebühren werden auf ganze Frankenbeträge angepasst
Weitere Informationen zum Deponiebetrieb können im Deponiereglement nachgelesen werden.