26. Februar 2025 Information Gemeindeverwaltung

Deponie "Altneugut": Anpassungen im Betrieb ab 1. April 2025

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Kurz zusammengefasst die wichtigsten Änderungen ab 1. April 2025:

 

  • Angenommen werden noch

Grüngut

Kleintiermist von pflanzenfressenden Säugetieren von Privatpersonen

Neophyten von Privatpersonen

Astmaterial

Wurzelstöcke

Bauschutt

Aushub

 

  • Nicht mehr angenommen wird Mist (z.B. von Pferden, Geflügel usw.)
  • Fertigkompost kann nicht mehr in der Deponie bezogen werden
  • Die Annahmegebühren werden auf ganze Frankenbeträge angepasst

 

Weitere Informationen zum Deponiebetrieb können im Deponiereglement nachgelesen werden.