11. Oktober 2024 Sonstiges

Öffentliche Planauflage

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ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE

 

Auf der Grundlage der Bestimmungen der Gemeindebauordnung Balzers sowie des Art. 20 des Baugesetzes (BauG) und hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 folgende Änderungen des Gemeinderichtplan genehmigt:

 

Richtplananpassung 2024 - Gebiete mit Überbauungsplänen 1. und 2. Priorität Entwicklungsgebiet Dorfzentrum (Aufhebung)

 

In Anwendung von Art. 20 Abs. 2 des Baugesetzes (BauG) liegt die Anpassung des Gemeinderichtplan 2024 vom 11. Oktober 2024 bis 30. Oktober 2024 während den Öffnungszeiten der Gemeindebauverwaltung (08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr) zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.

 

Einsprachen gegen die Richtplananpassung 2024 sind nicht zulässig. Der Richtplan unterliegt der Genehmigung durch die Regierung.

 

Balzers 11. Oktober 2024

Gemeindevorstehung Balzers

Karl Malin