28. Februar 2025 Amtliche Kundmachung

Öffentliche Planauflage

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ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE

 

Auf der Grundlage der Bestimmungen der Gemeindebauordnung Balzers sowie des Art. 20 des Baugesetzes (BauG) und hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 folgende Änderungen des Reglements und dem dazugehörenden Richtplan Fürstenstrasse genehmigt:

 

 

 

Aufhebung Richtplan Kernzone Balzers/Höfle – Gemeindezentrum (Fürstenstrasse)

 

 

In Anwendung von Art. 20 Abs. 2 des Baugesetzes (BauG) liegt die Aufhebung des Richtplan Kernzone vom 28. Februar 2025 bis 17. März 2025 während den Öffnungszeiten der Gemeindebauverwaltung (08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr) zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.

 

Einsprachen gegen die Aufhebung des Richtplan Kernzone sind nicht zulässig. Der Richtplan Kernzoneunterliegt der Genehmigung durch die Regierung.

 

Balzers 28. Februar 2025

Gemeindevorstehung Balzers

Karl Malin

 

 

öffentliche Planauflage