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Liechtensteinische Staatsangehörige
Falls Sie das Liechtensteiner Bürgerrecht besitzen und sich in der Gemeinde Balzers einbürgern lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wohnsitz seit 5 Jahren in der Gemeinde
Antrag Art. 18 - Vater oder Mutter sind Gemeindebürger
Antrag Art. 19
Bitte senden Sie das unterschrieben Formular an den Gemeinderat, 9496 Balzers.
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Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige die das Liechtensteinische Landesbürgerrecht erwerben möchten, wenden sich bitte an das Zivilstandsamt.
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