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Falls Sie das Liechtensteiner Bürgerrecht besitzen und sich in der Gemeinde Balzers einbürgern lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  • Wohnsitz seit 5 Jahren in der Gemeinde
    Antrag Art. 18
  • Vater oder Mutter sind Gemeindebürger
    Antrag Art. 19

 

Bitte senden Sie das unterschrieben Formular an den Gemeinderat, 9496 Balzers.

 

Downloads

Antrag Art. 18Antrag Art. 19

Ausländische Staatsangehörige die das Liechtensteinische Landesbürgerrecht erwerben möchten, wenden sich bitte an das Zivilstandsamt.

 

Links

Zivilstandsamt