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Kontakt
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr im Dienst. Sie erreichen uns unter:
+423 388 05 00
Anmeldung des Wohnsitzes
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Balzers bitten wir Sie, sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Anmeldegebühr (CHF 15.-)
- Pass oder ID
Ausländische Staatsangehörige die ihren Wohnsitz in Balzers anmelden, benötigen zusätzlich:
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis oder Pass
- bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung für eine Bewilligung vom Ausländer- und Passamt und Pass
Ihr persönliches Kommen zur Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers dient uns dazu, Sie persönlich kennen zu lernen und bringt Ihnen nützliche Informationen über Ihre neue Wohngemeinde, die Sie in schriftlicher Form ausgehändigt erhalten.
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Links
Abmeldung des Wohnsitzes
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Zusätzlich muss die Abrechnung der Steuern vorgenommen werden. Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis mitbringen.
Wegzug innerhalb Liechtensteins
Sie müssen sich persönlich in der neuen Wohngemeinde anmelden. Aufgrund dieser Anmeldung werden wir benachrichtigt und veranlassen automatisch die Abmeldung in Balzers.
Adressänderungen
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde bitten wir Sie, sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers innert 8 Tagen zu melden. Dies kann persönlich, telefonisch oder mit dem nachfolgenden Formular erfolgen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail. Die Ummeldung ist kostenlos.
Wohnsitzbestätigungen
Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Balzers erhalten Ihre Wohnsitzbestätigung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers. Um Ihre Wartezeit am Schalter zu verkürzen, können Sie die Wohnsitzbestätigung online vorbestellen. Die Wohnsitzbestätigung ist am Schalter gegen Bezahlung von CHF 15.00 abzuholen.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Wohnsitzbestätigung benötigen, wenden sich bitte an das Ausländer- und Passamt in Vaduz.
Lebensbestätigungen
Für eine Lebensbestätigung kontaktieren Sie bitte die Einwohnerkontrolle:
+423 388 05 00
Todesfall
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers. Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.
Links
Geburt
Sämtliche Informationen über die Registrierung und Meldung einer Geburt erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Vaduz. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht nötig, da wir die Informationen direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
Heirat
Für sämtliche Fragen rund um die Voraussetzungen, Formalitäten und Abläufe bei einer Heirat steht Ihnen das Zivilstandesamt in Vaduz zur Verfügung. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich, da wir die Daten direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
Offenlegung Personendaten
Die Bekanntgabe von Personendaten unterliegt der DSGVO und dem nationalen Datenschutzgesetz. Dabei werden strenge Vorgaben an die Bekanntgabe gestellt. Zur Anfrage von Personendaten stellen wir dieses Formular bereit.
Ihre Anfrage wird geprüft. Die Bearbeitung erfolgt durch die fachlich zuständige Stelle. Wir behalten uns vor, Ihre Anfrage je nach Rechtslage nicht oder nur teilweise zu beantworten. Sie erhalten auch in einem solchen Fall eine Rückmeldung. Für Werbung oder religiöse Zwecke dürfen keine Daten bekannt gegeben werden.
Unsere Antwort werden wir Ihnen wo notwendig mit verschlüsselter E-Mail zukommen lassen. Falls Ihr IT-System bereits mit Verschlüsselung arbeitet, bemerken Sie nichts davon. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie eine E-Mail erhalten mit dem Vermerk, dass Sie ein Passwort von uns bekommen. Dieses können wir Ihnen telefonisch oder via SMS bekannt geben. Bitte geben Sie uns deshalb Ihre (Mobile-) Nummer bekannt.
Alle Daten, die Sie in dieses Online-Formular eingeben, welches elektronisch übermittelt wird, werden nach Auswahl der Funktion «Senden» einschliesslich Datum und Uhrzeit des Einreichens auf den Systemen der Gemeinde Balzers dauerhaft gespeichert. Die in Online-Formularen eingegebenen Daten werden verschlüsselt (HTTPS) übertragen. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und deren Abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO durch uns verarbeitet. Die uns im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelten Daten werden ausschliesslich zur Anfragebearbeitung verarbeitet. Diese Daten dienen ausschliesslich dem Zweck, der aus dem Online-Formular herausgeht, sowie zur Abklärung von technischen Problemen und zur Informationssicherheit; sie werden weder anderweitig ausgewertet noch mit anderen Daten verknüpft.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Sie dürfen ausschliesslich für den oben angegebenen oder einen durch Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei einem erheblichen Aufwand für die Bekanntgabe stellen wir eine Gebühr in Rechnung. Darüber werden wir aber vorgängig mit Ihnen in Verbindung treten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.