Abfallentsorgung
Deponie Altneugut
Anlieferung
Bei der Deponie Altneugut können folgende Abfälle angeliefert werden:
- Grünabfälle wie Abfälle aus Garten und Landschaftspflege (Heckenschnitte, Schnittblumen, Laub, Rinden etc.)
- Bauschutt (Inertstoffe),
- mineralische Bauabfälle
- unverschmutzes Aushubmaterial
Antragsformular Aushubmaterial
Küchenabfälle dürfen nicht angeliefert werden.
Abholung
Es kann Fertigkompost abgeholt werden.
Kosten
Diese Dienstleistungen sind teilweise kostenpflichtig. Bitte prüfen sie betreffend die Preise den Anhang 2 des Abfallreglements der Gemeinde Balzers.
Weiteres
Auskünfte rund um die Entsorgung auf der Deponie Altneugut können unter +423 384 24 72 eingeholt werden.
Kehricht und Grüngutabfuhr
Abholtag für Kehricht und Grünabfuhr ist Dienstag
Ausnahmen ergeben sich, wenn der Dienstag auf einen Feiertag fällt.
Alle Informationen zu abweichenden Abholtagen finden sie im
Vom 1. April bis 30. November
werden Kehricht und die Grüngut wöchentlich abgeholt.
Vom 1. Dezember bis 31. März
wird der Kehricht wöchentlich abgeholt und
das Grüngut zweiwöchentlich abgeholt.
Weitere Informationen zu Kehricht und Grünabfuhr
Wertstoffsammelstelle Neugrüt
Was Sie bei der Wertstoffsammelstelle abgeben können:
Kostenlose Abgabe und kostenpflichtige Abgabe
Auskünfte rund um die Entsorgung können direkt beim Betreiber der Sammelstelle eingeholt werden.
Die Wertstoffsammelstelle Neugrüt ist über die Weihnachtsfeiertage wie folgt geöffnet:
Samstag, 24. Dezember / Samstag, 31. Dezember - 08.00-12.00 Uhr
Dienstag, 27. Dezember / Dienstag, 3. Januar - 08.00-12.00 Uhr / 13.00-18.00 Uhr
Donnerstag, 29. Dezember / Donnerstag, 5. Januar - 08.00-12.00 Uhr / 13.00-18.00 Uhr
Samstag, 7. Januar - 08.00-12.00 Uhr / 13.00-16.00 Uhr
Abwasserentsorgung
Bauen und Wohnen
Strassensignalisation
Das Amt für Tiebau und Geoinformationen, Abteilung Infrastruktur Bau ist für sämtliche Signale und Markierungen auf öffentlichen Strassen zuständig.
Links
Merkblatt Bepflanzungen und Einfriedungen
Gestaltungsgremium
Beglaubigungen
Terminvereinbarung
Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Buchauszügen, Abschriften und dergleichen können bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.
In der Gemeinde Balzers hat der Gemeinderat
- Daniel Tribelhorn
Leiter Finanzen und Dienste
daniel.tribelhorn@balzers.li - Alexander Vogt
Stabsstelle Gemeindevorstehung
alexander.vogt@balzers.li
ermächtigt, Unterschriften beglaubigen zu dürfen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer der vorgenannten Personen, zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Gebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift CHF 10.00
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00
- Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00
Datenschutz
Einbürgerungen
Liechtensteinische Staatsangehörige
Falls Sie das Liechtensteiner Bürgerrecht besitzen und sich in der Gemeinde Balzers einbürgern lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wohnsitz seit 5 Jahren in der Gemeinde
Antrag Art. 18 - Vater oder Mutter sind Gemeindebürger
Antrag Art. 19
Bitte senden Sie das unterschrieben Formular an den Gemeinderat, 9496 Balzers.
Downloads
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige die das Liechtensteinische Landesbürgerrecht erwerben möchten, wenden sich bitte an das Zivilstandsamt.
Links
Einwohnerkontrolle
Kontakt
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr im Dienst. Sie erreichen uns unter:
+423 388 05 00
Anmeldung des Wohnsitzes
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Balzers bitten wir Sie, sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Anmeldegebühr (CHF 15.-)
- Pass oder ID
Ausländische Staatsangehörige die ihren Wohnsitz in Balzers anmelden, benötigen zusätzlich:
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis oder Pass
- bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung für eine Bewilligung vom Ausländer- und Passamt und Pass
Ihr persönliches Kommen zur Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers dient uns dazu, Sie persönlich kennen zu lernen und bringt Ihnen nützliche Informationen über Ihre neue Wohngemeinde, die Sie in schriftlicher Form ausgehändigt erhalten.
Downloads
Links
Abmeldung des Wohnsitzes
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Zusätzlich muss die Abrechnung der Steuern vorgenommen werden. Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis mitbringen.
Wegzug innerhalb Liechtensteins
Sie müssen sich persönlich in der neuen Wohngemeinde anmelden. Aufgrund dieser Anmeldung werden wir benachrichtigt und veranlassen automatisch die Abmeldung in Balzers.
Adressänderungen
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde bitten wir Sie, sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers innert 8 Tagen zu melden. Dies kann persönlich, telefonisch oder mit dem nachfolgenden Formular erfolgen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail. Die Ummeldung ist kostenlos.
Wohnsitzbestätigungen
Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Balzers erhalten Ihre Wohnsitzbestätigung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers. Um Ihre Wartezeit am Schalter zu verkürzen, können Sie die Wohnsitzbestätigung online vorbestellen. Die Wohnsitzbestätigung ist am Schalter gegen Bezahlung von CHF 15.00 abzuholen.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Wohnsitzbestätigung benötigen, wenden sich bitte an das Ausländer- und Passamt in Vaduz.
Lebensbestätigungen
Für eine Lebensbestätigung kontaktieren Sie bitte die Einwohnerkontrolle:
+423 388 05 00
Todesfall
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers. Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.
Links
Geburt
Sämtliche Informationen über die Registrierung und Meldung einer Geburt erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Vaduz. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht nötig, da wir die Informationen direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
Heirat
Für sämtliche Fragen rund um die Voraussetzungen, Formalitäten und Abläufe bei einer Heirat steht Ihnen das Zivilstandesamt in Vaduz zur Verfügung. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich, da wir die Daten direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
Offenlegung Personendaten
Die Bekanntgabe von Personendaten unterliegt der DSGVO und dem nationalen Datenschutzgesetz. Dabei werden strenge Vorgaben an die Bekanntgabe gestellt. Zur Anfrage von Personendaten stellen wir dieses Formular bereit.
Ihre Anfrage wird geprüft. Die Bearbeitung erfolgt durch die fachlich zuständige Stelle. Wir behalten uns vor, Ihre Anfrage je nach Rechtslage nicht oder nur teilweise zu beantworten. Sie erhalten auch in einem solchen Fall eine Rückmeldung. Für Werbung oder religiöse Zwecke dürfen keine Daten bekannt gegeben werden.
Unsere Antwort werden wir Ihnen wo notwendig mit verschlüsselter E-Mail zukommen lassen. Falls Ihr IT-System bereits mit Verschlüsselung arbeitet, bemerken Sie nichts davon. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie eine E-Mail erhalten mit dem Vermerk, dass Sie ein Passwort von uns bekommen. Dieses können wir Ihnen telefonisch oder via SMS bekannt geben. Bitte geben Sie uns deshalb Ihre (Mobile-) Nummer bekannt.
Alle Daten, die Sie in dieses Online-Formular eingeben, welches elektronisch übermittelt wird, werden nach Auswahl der Funktion «Senden» einschliesslich Datum und Uhrzeit des Einreichens auf den Systemen der Gemeinde Balzers dauerhaft gespeichert. Die in Online-Formularen eingegebenen Daten werden verschlüsselt (HTTPS) übertragen. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und deren Abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO durch uns verarbeitet. Die uns im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelten Daten werden ausschliesslich zur Anfragebearbeitung verarbeitet. Diese Daten dienen ausschliesslich dem Zweck, der aus dem Online-Formular herausgeht, sowie zur Abklärung von technischen Problemen und zur Informationssicherheit; sie werden weder anderweitig ausgewertet noch mit anderen Daten verknüpft.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Sie dürfen ausschliesslich für den oben angegebenen oder einen durch Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei einem erheblichen Aufwand für die Bekanntgabe stellen wir eine Gebühr in Rechnung. Darüber werden wir aber vorgängig mit Ihnen in Verbindung treten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Energie
Förderung kulturelles Leben
Information Kulturförderung
Die Kulturförderung der Gemeinde Balzers soll dazu beitragen, dass sich die vielfältige und lebendige Kulturszene in Balzers erfolgreich in die Zukunft entwickelt.
Die Gemeinde Balzers hat das Ziel, die kulturellen Aktivitäten der ansässigen kulturschaffenden Vereine, Organisationen, Gruppen und Personen nachhaltig zu fördern.
Diese finden hier wichtige Dokumente zur Kulturförderung der Gemeinde Balzers.
Ausserdem betreibt die Gemeinde Balzers mit dem Alten Pfarrhof ein eigenes Kulturzentrum.
Frühe Förderung
Förderungs-Angebote für Familien mit Kleinkindern
In den ersten Lebensjahren werden wichtige Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Frühe Förderung
hat zum Ziel, Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in ihrem Lern- und Entwicklungsprozess in- und ausserhalb der Familie zu unterstützen.
Unter www.familienportal.li finden Sie noch viele weitere Angebote im Fürstentum Liechtenstein.
Oferta për të promovuar familjet me fëmijë të vegjël
Förderungs-Angebote für Familien mit Kleinkindern
Support services for families with toddlers
Offerte al servizio di famiglie con bambini piccoli
Ponude za unapređenje obitelji s malom djecom
Ofertas para o fomento de famílias com filhos pequenos
Понуда за промоцију породица са малом децом
Ofertas de fomento para familias con niños de corta edad
Küçük çocuklu aileler için promosyon teklifleri
Strategiekonzept
Eine Arbeitsgruppe (bestehend aus Bettina Eberle-Frommelt, Lukas Laternser, Matthias Eberle und Linda Brunhart) wurde vom den Gemeinderat beauftragt, ein Konzept "Frühe Förderung" zu erarbeiten.
Fundbüro
Gegenstand gesucht oder gefunden?
Vermissen Sie einen Gegenstand oder haben Sie einen herrenlosen Gegenstand (Mobiltelefon, Schmuck, Uhren, Schlüssel usw.) in Balzers gefunden?
Sie haben etwas verloren?
Wir können Ihnen eventuell weiterhelfen. Rufen Sie uns an (+423 388 05 00). Vielleicht wurde Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben.
Sie haben etwas gefunden?
Bitte bringen Sie den gefundenen Gegenstand beim Frontoffice der Gemeinde Balzers vorbei und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie den Gegenstand gefunden haben.
Gemeindebeiträge
Gemeinderatsprotokolle
Termine der Gemeinderatssitzungen 2024
Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils mittwochs um 17.30 Uhr statt.
- 17. Januar 2024
- 7. Februar 2024
- 28. Februar 2024
- 20. März 2024
- 17. April 2024
- 8. Mai 2024
- 29. Mai 2024
- 19. Juni 2024
- 3. Juli 2024
- 21. August 2024
- 11. September 2024
- 2. Oktober 2024
- 23. Oktober 2024
- 6. November 2024
- 27. November 2024
- 11. Dezember 2024
Jahr 2024
GR-Protokoll vom 17. Januar 2024GR-Protokoll vom 7. Februar 2024GR-Protokoll vom 28. Februar 2024GR-Protokoll vom 20. März 2024
GR-Protokoll vom 17. April 2024GR-Protokoll vom 8. Mai 2024GR-Protokoll vom 15. Mai 2024GR-Protokoll vom 29. Mai 2024GR-Protokoll vom 19. Juni 2024GR-Protokoll vom 3. Juli 2024GR-Protokoll vom 21. August 2024GR-Protokoll vom 11. September 2024
GR-Protokoll vom 2. Oktober 2024GR-Protokoll vom 23. Oktober 2024GR-Protokoll vom 6. November 2024GR-Protokoll vom 27. November 2024 GR-Protokoll vom 11. Dezember 2024
Jahr 2023
GR-Protokoll Nr. 63 vom 11. Januar 2023GR-Protokoll Nr. 64 vom 25. Januar 2023GR-Protokoll Nr. 65 vom 15. Februar 2023GR-Protokoll Nr. 66 vom 08. März 2023GR-Protokoll Nr. 67 vom 22. März 2023GR-Protokoll Nr. 68 vom 5. April 2023GR-Protokoll Nr. 69 vom 26. April 2023GR-Protokoll Nr. 01 vom 3. Mai 2023GR-Protokoll Nr. 02 vom 10. Mai 2023GR-Protokoll Nr. 03 vom 24. Mai 2023GR-Protokoll Nr. 04 vom 7. Juni 2023GR-Protokoll Nr. 05 vom 21. Juni 2023GR-Protokoll Nr. 06 vom 05. Juli 2023GR-Protokoll Nr. 07 vom 23. August 2023GR-Protokoll Nr. 08 vom 13. September 2023GR-Protokoll Nr. 09 vom 4. Oktober 2023GR-Protokoll Nr. 10 vom 25. Oktober 2023GR-Protokoll Nr. 11 vom 8. November 2023GR-Protokolll Nr. 12 vom 29. November 2023GR-Protokoll Nr. 13 vom 13. Dezember 2023
Jahr 2022
GR-Protokoll Nr. 46 vom 12. Januar 2022GR-Protokoll Nr. 47 vom 26. Januar 2022GR-Protokoll Nr. 48 vom 16. Februar 2022GR-Protokoll Nr. 49 vom 9. März 2022GR-Protokoll Nr. 50 vom 30. März 2022GR-Protokoll Nr. 51 vom 13. April 2022GR-Protokoll Nr. 52 vom 4. Mai 2022GR-Protokoll Nr. 53 vom 25. Mai 2022GR-Protokoll Nr. 54 vom 8. Juni 2022GR-Protokoll Nr. 55 vom 29. Juni 2022GR-Protokoll Nr. 56 vom 17. August 2022GR-Protokoll Nr. 57 vom 7. September 2022GR-Protokoll Nr. 58 vom 28. September 2022GR-Protokoll Nr. 59 vom 19. Oktober 2022GR-Protokoll Nr. 60 vom 2. November 2022GR-Protokoll Nr. 61 vom 23. November 2022GR-Protokoll Nr. 62 vom 14. Dezember 2022
Jahr 2021
GR-Protokoll Nr. 45 vom 15. Dezember 2021GR-Protokoll Nr. 44 vom 24. November 2021GR-Protokoll Nr. 43 vom 3. November 2021GR-Protokoll Nr. 42 vom 20. Oktober 2021GR-Protokoll Nr. 41 vom 29. September 2021GR-Protokoll Nr. 40 vom 15. September 2021GR-Protokoll Nr. 39 vom 18. August 2021GR-Protokoll Nr. 38 vom 30. Juni 2021GR-Protokoll Nr. 37 vom 3. Juni 2021GR-Protokoll Nr. 36 vom 19. Mai 2021GR-Protokoll Nr. 35 vom 28. April 2021GR-Protokoll Nr. 34 vom 31. März 2021GR-Protokoll Nr. 33 vom 17. März 2021GR-Protokoll Nr. 32 vom 24. Februar 2021GR-Protokoll Nr. 31 vom 3. Februar 2021GR-Protokoll Nr. 30 vom 13. Januar 2021
Jahr 2020
GR-Protokoll Nr. 14 vom 15. Januar 2020GR-Protokoll Nr. 15 vom 5. Februar 2020GR-Protokoll Nr. 16 vom 19. Februar 2020GR-Protokoll Nr. 17 vom 11. März 2020GR-Protokoll Nr. 18 vom 1. April 2020GR-Protokoll Nr. 19 vom 29. April 2020GR-Protokoll Nr. 20 vom 20. Mai 2020GR-Protokoll Nr. 21 vom 10. Juni 2020GR-Protokoll Nr. 22 vom 1. Juli 2020GR-Protokoll Nr. 23 vom 19. August 2020GR-Protokoll Nr. 24 vom 9. September 2020GR-Protokoll Nr. 25 vom 30. September 2020GR-Protokoll Nr. 26 vom 21. Oktober 2020GR-Protokoll Nr. 27 vom 4. November 2020GR-Protokoll Nr. 28 vom 25. November 2020GR-Protokoll Nr. 29 vom 16. Dezember 2020
Jahr 2019
GR-Protokoll Nr. 65 vom 16. Januar 2019GR-Protokoll Nr. 66 vom 6. Februar 2019GR-Protokoll Nr. 67 vom 27. Februar 2019GR-Protokoll Nr. 68 vom 20. März 2019GR-Protokoll Nr. 69 vom 17. April 2019GR-Protokoll Nr. 1 vom 2. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 2 vom 8. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 3 vom 22. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 4 vom 5. Juni 2019GR-Protokoll Nr. 5 vom 19. Juni 2019GR-Protokoll Nr. 6 vom 3. Juli 2019GR-Protokoll Nr. 7 vom 21. August 2019GR-Protokoll Nr. 8 vom 11. September 2019GR-Protokoll Nr. 9 vom 2. Oktober 2019GR-Protokoll Nr. 10 vom 23. Oktober 2019GR-Protokoll Nr. 11 vom 6. November 2019GR-Protokoll Nr. 12 vom 27. November 2019GR-Protokoll Nr. 13 vom 18. Dezember 2019
Geschäftsbericht
Jugendplatz - FR33WAY
Leitgedanken und Projektziele
Das Kernteam FR33WAY formuliert die Leitgedanken des Jugendplatzes im Betriebskonzept wie folgt:
Leitgedanken
Der Jugendplatz in Balzers soll Freiraum für ALLE Jugendliche im Dorf schaffen. Es soll ein Ort sein, an dem Jugendliche ungestört unter sich sein können, an dem sie sich wohlfühlen und jede:r so sein kann, wie er/sie ist. Am Jugendplatz begegnen sich alle mit Respekt, und niemand wird verdrängt. Dort können Jugendlichen Dinge tun, die sie gerne tun und gemeinsam Spass haben. Der Jugendplatz soll ein Ort mit guter Infrastruktur sein, an dem niemand die Jugendlichen stört und die Jugendlichen niemanden stören. Der Jugendplatz ist ein Ort, an dem sich Jugendliche sicher fühlen können, der nicht im Zentrum liegt, aber zentral gelegen und gut erreichbar ist. Es soll ein Ort sein, den die Jugendlichen gestalten, grossteils selbst verwalten und Veranstaltungen für die Jugend im Dorf organisieren können.
Es ist ein Ort, an dem alle das Gefühl haben: „i bi i mim Garta“ – draussen daheim sein.
Ziele des Projekts
- Der Platz wird von Jugendlichen und junge Erwachsenen zum ungestörten Knüpfen und Pflegen von sozialen Kontakten genutzt.
- Der Platz gehört den Jugendlichen, wird von ihnen verwaltet und nach ihren Bedürfnissen gestaltet.
- Der Platz soll die Bedürfnisse einer breiten Gruppe abdecken und Platz für unterschiedliche Gruppen bieten.
- Die Jugendlichen erarbeiten gemeinsam mit der Gemeinde die einzuhaltenden Regeln.
- Durch den Jugendplatz im Freien kommt es zu einer Belebung des Dorfs.
- Das Geschehen auf dem Jugendplatz wird transparent kommuniziert.
- Die Jugendlichen führen am Platz Veranstaltungen durch.
Kernteam & Kontakt
Kernteam FR33WAY
- Das Kernteam besteht aus mindestens 5 Jugendlichen, mindestens 2/3 der Gruppe sind in Balzers wohnhaft.
- Das Kernteam hat eine:n Präsident:in, Vizepräsident:in und besteht aus Mitgliedern, die mindestens 14 Jahre sind.
Kontakt zum Kernteam
Bei Fragen oder Anregungen könnt ihr über Instagram jugendplatz_fr33way direkt mit dem Kernteam Kontakt aufnehmen.
Weitere Informationen
Nutzung und Reservation öffentliche Objekte
Wichtige Informationen zur Nutzung öffentlicher Objekte
Die Gemeinde bietet Räumlichkeiten, Plätze und Hallen für Veranstaltungen an.
Überblick Veranstaltungsstätten in Balzers
Falls Sie interessiert sind, bitten wir Sie, das entsprechende Gesuch auszufüllen. Das Gesuch wird dann von den Verantwortlichen innerhalb der Gemeindeverwaltung geprüft und der Veranstalter wird schriftlich darüber informiert, ob seinem Gesuch stattgegeben oder ob es abgelehnt wird.
Beachten Sie, dass das jeweils angeführte Reglement einen integrierenden Bestandteil Ihres Gesuchs darstellt.
Falls Sie planen einen Anlass mit Jugendlichen und Alkoholausschank durchzuführen, ist zusätzlich die Broschüre «Jugendschutz und Gewaltprävention» zu beachten. Die Seiten 10 und 11 dieser Broschüre müssen ausgefüllt und bei der Gemeinde Balzers eingereicht werden.
Downloads
Alter Pfarrhof
Altes Gemeindehaus
Burg Gutenberg
Gesuch – Besichtigungen
Form – Guided Tour
Gesuch – Anlässe im Rosengarten
Gesuch – VeranstaltungenGesuch – Foto-/FilmaufnahmenGesuch – Drohnenaufnahmen
Reglement
Vorhandene Infrastruktur im KapellentraktKarte
Gutenberg Castle - English information
Gemeindesaal
Grillplatz St. Katrinabrunna
Hallenbad
Kindergarten Iramali
Kindergarten Mariahilf
Lagerplatz Oberäckerle
Nutzung schulische Räume und Areale
Primarschule
Gesuch – AulaGesuch – Pausenplatz und WieseGesuch – Küche, Medienraum, MusikzimmerReglement schulische RäumeKarte
Pumptrack
Schulhaus Gnetsch
Sportanlage Rheinau
Torkel
Turnhalle
Werkhof Neugrüt Mehrzweckraum
Öffentliche und private Veranstaltungen
Aufführungsbewilligung für Veranstaltungen
Alle öffentlichen Veranstaltungen, die behördliche Massnahmen (z.B. Sperrung von Strassen, Ordnungsdienst und dergleichen) oder Kontrollen technischer, gesundheits-, bau- oder fremdenpolizeilicher Art verlangen, bedürfen zu ihrer Durchführung einer Bewilligung der Regierungskanzlei.
Materiallieferungen für Anlässe
Bitte reichen Sie die ausgefüllte Bestellung mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung ein.
Hinweise zu den Kosten und Serviceleistungen
- Ihre Materialbestellung ist noch keine Garantie dafür, dass die Materialien tatsächlich geliefert werden können. Die Werkgruppe wird sich mit Ihnen betreffend Verfügbarkeit der Materialien in Verbindung setzen.
- Das Material wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Das Material wird auf Wunsch geliefert und abgeholt. Dieser Service ist kostenlos.
- Das Material muss bei der Rücknahme gereinigt sein. Verunreinigungen, welche durch die Werkgruppe behoben werden müssen, werden dem Veranstalter je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Kostensatz des Gemeindepersonals beträgt CHF 60.00/Arbeitsstunde.
-
Das gelieferte Material muss vom Veranstalter selbsständig auf- und abgebaut werden.
- Das Material wird bei der Rücknahme von der Werkgruppe kontrolliert. Schäden oder fehlende Teile werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
- Die Veranstalter sind für die Entsorgung des Abfalls nach dem Anlass selber verantwortlich.
- Wird ein Anlass auf öffentlichen Plätzen oder auf einer Gemeindeliegenschaft durchgeführt, sind die Veranstalter für die Reinigung dieser verantwortlich.
Öffentliche Sicherheit
Gemeindefeuerwehr Balzers
Die Freiwillige Feuerwehr Balzers wurde am 11. Juni 1922 gegründet. Das Feuerlöschgesetz von 1967 beauftragt die Gemeinden, unter der Aufsicht der Regierung das Feuerwehrwesen in den einzelnen Gemeinden zu organisieren und durch den Gemeinderat eine Feuerwehrkommission (Kommission Feuerwehr und Sicherheit) bestellen zu lassen.
Im Weiteren verlangt das Gesetz, dass jede Gemeinde eine Gemeindefeuerwehr organisieren muss. Es wurde aber auch die Möglichkeit gegeben, eine bestehende Freiwillige Feuerwehr als Gemeindefeuerwehr anzuerkennen. Damit wurde die Freiwillige Feuerwehr Balzers offiziell zur Gemeindefeuerwehr Balzers.
Die Feuerwehr hat die Aufgabe bei Brandausbrüchen Hilfe zu leisten. Ausserdem hilft die Feuerwehr bei Elementarereignissen wie Hochwasser, Verschüttungen, Erdbeben, Gebäudeeinstürzen, Explosionen, …
Gemäss Gesetz hat die Gemeinde die Aufgabe, die erforderliche Ausrüstung, Geräte und Gerätemagazine zu beschaffen und für den Unterhalt genügender Wasserbezugsorte (Hydranten) zu sorgen.
Seit 2011 ist die Gemeindefeuerwehr Balzers im Feuerwehrdepot Neugrüt untergebracht, zusammen mit den Samaritern, dem Werkhof und der Wertstoffsammelstelle.
Samariterverein Balzers
Den Samariterverein Balzers gibt es seit 1961. Die Mitglieder des Samaritervereins leisten für die Gemeinde folgende Einsätze:
- Sanitätsdienste
Sanitätsdienste an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen sowie bei landesweiten Anlässen. Die Grösse der Veranstaltung bestimmt, wie viele Samariter vor Ort anwesend sind. - Blutspendenaktion
Im August findet die jährliche Blutspendenaktion mit dem ÖRK Feldkirch im Gemeindesaal statt. - Krankenmobilien
Der Samariterverein unterhält ein grosses Angebot an Krankenmobilien, elektronische Krankenbetten, Rollstühle, Rollatoren, Krücken für Kinder und Erwachsene, WC-Sitzerhöhungen, Nachtstühle, Krankentische, Infusionsständer usw.
Zivilschutzgruppe Balzers
Die Zivilschutzgruppe Balzers besteht seit 1985 und zählt 17 aktive Mitglieder. Die Leitung für die Zivilschutzgruppe Balzers hat der Gemeindepolizist. Aufgabe der Zivilschutzgruppe ist es durch fachmännisch durchgeführte Wartungen die Werterhaltung der Zivilschutzanlagen innerhalb der Gemeinde zu sichern. Zivilschutzanlagen in Balzers finden sich:
- An der Palduinstrasse
- Im Mälsnerdorf (Marvo)
- Im Schulhaus Iramali
- In der Höfleüberbauung (Tiefgarage)
Das Amt für Zivilschutz bildet die Zivilschützer in den verschiedenen Fachgebieten aus. Erstmals kam die Zivilschutzgruppe beim verheerenden Waldbrand auf der Luzisteig und später wieder beim Höflebrand zum Einsatz. Ihre Aufgabe bestand darin, die Feuerwehr zu unterstützen und den evakuierten Bewohnern im Gemeindesaal die notwendige Verpflegung und Zuwendung zukommen zu lassen.
Kontakte
- Robert Vogt (Leiter Zivilschutz)
+41 79 697 33 26
Öffentlicher Verkehr
Subvention LIEmobil
Jahresabonnemente des LIEmobil die von Personen mit Wohnsitz in Balzers bezogen werden, werden mit folgenden Förderbeiträgen unterstützt:
Gemeindeabonnement
- CHF 40.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 25.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
2 Zonenabonnement
- CHF 60.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 45.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
Landesabonnement
- CHF 70.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 55.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
Alle Zonen
- CHF 80.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 60.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
- CHF 160.00 für Familienabonnement
Schülerausweise werden von der Gemeinde nicht subventioniert.
Die Beiträge werden gegen Vorweisung des Originalabonnements durch das Frontoffice der Gemeinde Balzers ausbezahlt.
Subvention GA-Abonnement
General-Abonnemente der SBB die von Personen mit Wohnsitz in Balzers bezogen werden, werden mit folgenden Förderbeiträgen unterstützt:
- CHF 80.00 für alle Jahresabonnementarten
Die Beiträge werden gegen Vorweisung der Quittung und des Swiss Pass durch das Frontoffice der Gemeinde Balzers ausbezahlt.
Öffnungszeiten
Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten
Die Gemeinde Balzers bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Unten aufgeführt sind die Öffnungszeiten der einzelnen Dienstleistungsbereiche der Gemeinde Balzers. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, so melden Sie sich bitte beim Frontoffice der Gemeindeverwaltung, Telefon +423 388 05 00.
Alter Pfarrhof Balzers
Reguläre Öffnungszeiten bei Ausstellungen
Freitag | 16.00 – 19.00 Uhr |
Samstag | 14.00 – 18.00 Uhr |
Sonntag | 14.00 – 18.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung
Deponie Altneugut
März bis November
Montag | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Dezember bis Februar
Montag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 13.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Samstag | 13.00 – 16.00 Uhr |
Telefon: +423 384 24 72
Abweichende Öffnungszeiten werden in den Mitteilungenbekannt gegeben.
Gemeinde- und Schulbibliothek
Ab 21. Oktober 2024 gelten neue Öffnungszeiten:
Montag |
15.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 15.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 15.00 – 18.30 Uhr |
Freitag | neu geschlossen |
Während der Sommerferien ist die Bibliothek an zwei Freitagen von 17.00 bis 18.30 Uhr geöffnet.
In den restlichen Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen.
Gemeindeverwaltung
Montag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Hallenbad
Montag |
11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Dienstag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Mittwoch | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Donnerstag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Freitag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Samstag | 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Sonntag | 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Feiertage |
11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Das Hallenbad ist zurzeit geschlossen und öffnet erst wieder am Montag, 18. November 2024.
Jugendtreff Scharmotz
Mittwoch | 15.00 – 20.00 Uhr |
Freitag |
15.00 – 20.00 Uhr (Mai bis September) |
Freitag |
15.00 – 22.00 Uhr (Oktober bis April) |
Samstag |
15.00 – 20.00 Uhr |
Neuer Standort: Alte Post, Rietstrasse 22
Abweichende Öffnungszeiten werden auf der Webseite des Jugendtreffs Scharmotzbekannt gegeben.
Mütter- und Väterberatung
Beratungstermine
Donnerstag | 09.00 – 11.00 Uhr |
Telefonberatung
Montag | 08.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 17.30 Uhr |
Pfarreisekretariat
Montag | 09.00 – 11.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Treff bim Rosele
Öffnungszeiten Rosele-Treff
Dienstag | 13.30 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 13.30 – 17.00 Uhr |
jeden letzten Sonntag im Monat ist der "Treff beim Rosele" zusätzlich geöffnet.
Sonntag, 28. Juli / 25. August / 29. September /
27. Oktober / 24. November / 29. Dezember 2024,
13.30-17.00 Uhr
Wertstoffsammelstelle Neugrüt
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Ortsbild
Ortsbus
Ortsbusprojekt - Linie 46
Seit dem 12. Dezember 2021 fährt der Ortsbus Balzers für die Fahrgäste gratis durch die Strassen und Gassen von Balzers.
Bis Dezember 2023 ist der Ortsbus Balzers als Pilotprojekt kursiert. Für die Erfolgskontrolle des Projektes sind unter anderem die Zahlen der Fahrgäste erhoben worden. Nach der Pilotphase, welche bis Dezember 2024 verlängert wurde, hat sich der Gemeinderat entschieden, ein angepasstes Ortsbusangebot bis 2029 weiterzuführen.
Haltestellen und Fahrplan der Linie 46
Wann fährt der Ortsbus an meiner Haltestelle? Um das herauszufinden gibt es zahlreiche Möglichkeiten, hier einige Vorschläge für Sie:
1. Sie besuchen unsere "Erlebniskarte"
Auf unserer Erlebniskarte finden Sie die exakten Standorte der Haltestellen der Linie 46, sowie die Abfahrtzeiten an jeder Haltestelle:
Fahrplan und Haltestellen - Erlebniskarte
2. Sie nutzen den Fahrplan
Die Linie 46 des Ortsbuses ist auch im Fahrplan der LIEmobil aufgeführt. Sie finden die Informationen im gedruckten Fahrplanbüchlein, auf der LIEmobil-Webseite oder über den unten aufgeführten Link.
Fahrplan bis 15. Dezember 2024Fahrplan ab 15. Dezember 2024
3. Sie installieren eine Fahrplan App
Für Mobilgerätnutzer*innen empfehlen wir die Installation der Fahrplan App "Wemlin". Wemlin bietet Ihnen schnell und unabhängig von Zeit und Ort:
- Fahrplanauskünfte
- Präzise Angaben zu aktuellen Abfahrzeiten an jeder Haltestelle (Echtzeitfahrpläne)
- Informationen über Störungen und eventuelle Verspätungen
Die Linie 46 wird auch in der SBB Fahrplan App angezeigt.
Anfragen und Reklamationen zum Betrieb der Linie 46
Mit dem Verkehrsbetrieb LIEmobil konnte die Gemeinde Balzers einen wertvollen und erfahrenen Partner für den Betrieb des Ortsbusses Balzers gewinnen.
Bringen Sie Ihre Anregungen, Hinweise, konstruktive Kritik zum Betrieb des Ortsbusses Balzers ein. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an info@liemobil.li. Alternativ können Sie Ihre Anregung während den Geschäftszeiten von LIEmobil (von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr) per Telefon unter +423 237 94 94 platzieren.
Mängel an den Haltestellen der Linie 46
Sie haben Mängel an einer Haltestelle der Linie 46 entdeckt?
Bitte melden Sie dies unserer Werkgruppe, welche sich um die Haltestelleninfrastruktur sorgt.
Die Gemeinde Balzers dankt Ihnen für Ihre Mithilfe!
Publikationen
«9496» – Informationsmagazin der Gemeinde Balzers
Wohnen Sie ausserhalb der Gemeinde und möchten die gedruckte Version des Gemeindemagazins «9496» kostenlos abonnieren? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Adresse oder rufen Sie uns an:
Informationsmagazin Nr. 216 / Juni 2024Informationsmagazin Nr. 217 / Okt. 2024
Informationsmagazin Nr. 215 / Dezember 2023Informationsmagazin Nr. 214 / September 2023Ressort-Berichte 2023Informationsmagazin Nr. 213 / April 2023Informationsmagazin Nr. 212 / Dezember 2022Informationsmagazin Nr. 211 / Aug. 2022Informationsmagazin Nr. 210 / Dez. 2021Informationsmagazin Nr. 209 / Juli 2021Informationsmagazin Nr. 208 / Dez. 2020Informationsmagazin Nr. 207 / Juli 2020Informationsmagazin Nr. 206 / Dez. 2019 Informationsmagazin Nr. 205 / Juli 2019
Broschüren
sb: Einfach mal blau machen - Bericht über den blauen Platz (2022)Gemeinde Balzers: Balzers erleben (2019)Gemeinde Balzers: experience Balzers (2019)Brunhart, Arthur: Geschichte der Gemeinde Balzers (o.J.)Gemeinde Balzers: 50 Jahre Wasserwerk (2012)Gemeinde Balzers: Reservoir Balzers-Wäldle. Neubau (2014)Gemeinde Balzers: Neubau Werkhof Neugrüt (2011)Vogt, Alfred: St. Peter – ein kleines Gotteshaus (2006)Willi, Georg: Geologisches zu Balzers (2013)Museen und Kulturhäuser Liechtensteins (2015)
Weiterführende Literatur zu Balzers
Referendum
Allgemeine Informationen
Gegen nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats kann nach Art. 41 Gemeindegesetz (LGBl. 1996 Nr. 76) das Referendumsbegehren gestellt werden. Gemäss Kundmachung über die Berichtigung des Landesgesetzblatts 1996 Nr. 76 (LGBl. 1997 Nr. 67) sind Referendumsbegehren spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.
03. Dezember 2024
09. Juli 2024
23. April 2024
05. März 2024
25. Januar 2024
06. Juli 2023
28. April 2023
06. April 2023
23. März 2023
24. November 2022
Voranschlag 2023Gemeindesteuerzuschlag für das Jahr 2022Sanierung Regenbecken Iramali - Genehmigung Nachtragskredit
25. Oktober 2022
29. September 2022
09. September 2022
25. August 2022
30. Juni 2022
07. Februar 2022
Reglemente und Ordnungen
Befahrung Quellschutzzone Wiesle: Reglement
Energiegewinnungsanlagen: Reglement FeuerwehrordnungFriedhofordnung: Reglement und Gebühren
Gebührenreglement für die Nutzung von Gymnastik- und Mehrzweckräumen Gemeindebibliothek: Benutzerordnung und Gebühren Gemeindeinternes Fernsehprogramm: Reglement Gemeindeordnung Gemeindeschutz: Reglement Hallenbad Balzers: Haus- und Badeordnung Kulturförderung: Reglement LED-Anzeigetafeln: Reglement Nutzung öffentliche Objekte: Reglemente Öffnungszeiten gastgewerbl. Betriebe & Nachtruhe: Reglement Ortsbildförderung: ReglementParkplatzbewirtschaftung: Reglement und Gebühren
Reklameanlagen: Reglement Vereinsförderung: Reglement Vereinsjubiläen: Reglement VideoüberwachungWasserversorgung: Reglement und Gebühren
Steuererklärung
Todesfälle
Meldung eines Todesfalls
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers (+423 384 12 18). Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.
Vereine
Wahlen und Abstimmungen
Wahl- und Stimmunterlagen
Bei fehlenden oder verlorengegangenen Stimm- und Wahlunterlagen wenden Sie sich bitte an unser Frontoffice:
+423 388 05 00
Jahr 2024
Volksabstimmung "IWF" vom 22. Oktober 2024Volksabstimmung "Direktwahl der Regierung" vom 25. Februar 2024
Jahr 2023
Wasserversorgung - Trinkwasser
Anschluss an Wasserversorgung
Wasserversorgung Reglement Wasserversorgung Reglement Anhang: TarifeWichtige Telefonnummern
Notrufnummern
- Allgemeiner Notruf
112 - Polizei
117 - Feuerwehr
118 - Sanitätsnotruf
144 - Spital Vaduz
+423 235 44 11