Vorgehen bei einem Todesfall
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, ist ein Arzt zu rufen. Dieser stellt den Totenschein aus. Dann ist, unabhängig vom religiösen Bekenntnis, das Pfarramt Balzers (+423 384 12 18) zu benachrichtigen. Dieses sorgt für die Information an die Gemeindeverwaltung und hilft bei der Organisation der Bestattung.
Bestattungsvorbereitung
Für die Vorbereitung der Bestattung nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsinstitut auf. Es besorgt das Einsargen, den Leichen- und Urnentransport und bietet Hilfestellung beim Verfassen der Todesanzeige etc. Mit dem Bestattungsinstitut wird auch die Art der Bestattung besprochen. Folgende Bestattungsinstitute bieten ihre Dienste an:
Kintra Bestattungsinstitut
Rietweg 2
9495 Triesen
T +423 392 37 33
Marxer Bestattungsinstitut
9492 Eschen
T +423 373 12 82
Beerdigung
Beerdigungen finden in Balzers auf dem Friedhof bei der Pfarrkirche statt. Mit dem Pfarramt werden die Termine für die Überführung, Totengedenken, Trauergottesdienst, Gedächtnismessen festgelegt. Ebenso wird der Ablauf und die Gestaltung des Trauergottesdienstes besprochen. Weitere Informationen entnehmen Sie den «Informationen über unsere Bestattungsriten».
Friedhofordnung
Informationen über die Grabpflege und die Gestaltungsmöglichkeiten eines Grabdenkmals finden Sie in der «Friedhofordnung» der Gemeinde Balzers.
Kostenregelung
Informationen zu den Kosten, die von den Angehörigen zu übernehmen sind, und zu den Kosten, die von der Gemeinde übernommen werden, entnehmen Sie dem Anhang «Gebühren».
Ein Ort für Sternenkinder
Auf dem Friedhof von Vaduz gibt es ein Gemeinschaftsgrab für Sternenkinder. Hier können Eltern, die ihr Kind während der Schwangerschaft oder bei der Geburt verloren haben, bestatten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Verein Sternenkinder in Liechtenstein.
Meldung für die Ausstellung des Todesscheines
Jeder Todesfall eines Liechtensteinischen Staatsangehörigen oder Ausländers mit Wohnsitz in Liechtenstein muss beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Vaduz registriert werden. Erst nach der Registrierung stellt das Zivilstandsamt den Todesschein aus. Dieser wird für Versicherungen, Banken, AHV, etc. benötigt. Bitte nehmen Sie direkt mit dem Zivilstandesamt Kontakt auf.
Inventarisation
Die Gemeinde führt im Auftrag des Landgerichts die Vermögens-/Schuldenaufnahme der Verstorbenen durch. Die Hinterbliebenen werden gebeten, bei der Inventaraufnahme anwesend zu sein und/oder die notwendigen Unterlagen (Bankauszüge per Todestag, Hypothekarkontoauszüge, Rechnungen über Todesfallkosten, Lebensversicherungspolicen, Testament usw.) bereitzuhalten. Für die Hinterlassenschaftsaufnahme wenden Sie sich bitte an die Abteilung «Finanzen und Dienste».